Ihr Weg zur Solaranlage


Die Inbetriebnahme der Anlage erfolgt durch den Handwerker – bei Photovoltaikanlagen gemeinsam mit dem Energieversorger.
Spätestens jetzt sollte die Anlage der Gebäudeversicherung als neuer Bestandteil des Gebäudes angezeigt werden, um zum Beispiel bei Sturmschäden abgesichert zu sein.

Photovoltaikanlagen
Im Inbetriebnahmeprotokoll wird der Zählerstand des Einspeisezählers festgehalten. Die Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH als zuständiger Netzbetreiber wird mit dem Betreiber der Solaranlage einen entsprechenden Vertrag schließen und den eingespeisten Strom nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz vergüten. Seit 1. Januar 2009 besteht für Betreiber von Solarstromanlagen eine besondere Meldepflicht als Voraussetzung für die Zahlung der Einspeisevergütung. Informationen zur Meldung von Photovoltaikanlagen an die Bundesnetzagentur finden Sie auf den Seiten der Bundesnetzagentur.

Solarthermieanlagen
Wenn Sie Ihre Solarthermieanlage im Zusammenhang mit dem Austausch einer Heizungsanlage errichten, um die Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zu erfüllen, ist in der Regel innerhalb von 3 Monaten ein Nachweis gegenüber der unteren Baurechtsbehörde zu erbringen.
Hierzu erhalten Sie beim Bauordnungsamt ein Formular, auf dem Ihr Energieberater oder Handwerker die Daten der Anlage bestätigt.

Auch in der Steuererklärung ist eine Photovoltaik-Anlage zu berücksichtigen. Nähere Informationen gibt Ihnen Ihr Steuerberater.

Informationen zur Einspeisevergütung

Die Einspeisevergütung richtet sich nach den Regelungen im Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG). Die aktuellen Vergütungssätze sind im Ertragsrechner des Solarkatasters hinterlegt. Zusätzlich finden Sie Informationen zur aktuellen Einspeisevergütung im Internetangebot der KEK.
 
 
Ertragsrechner Solarkataster, zum Vergrößern der Ansicht bitte
auf die Abbildung klicken.


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